Weitere Preise und Kostenzuschuss
Einzelzimmerzuschlag:
€ 8,80 pro Tag bzw. € 6,05 pro Tag für Bezieher einer Mindestpension.
Kaution:
€ 2.000,- bis ein positiver Bescheid ergeht, danach € 500,-.
Kostenzuschuss:
Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen, die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden. Nach § 14 des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes ist bei Bezug von Pflegegeld ab Stufe 4 von einer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in einem Pflegewohnheim auszugehen. In allen anderen Fällen hat die Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen. Bis zu Pflegegeldstufe 3 oder falls eine Pflegegeldeinstufung noch nicht erfolgt ist oder bei Pflegegeldbezug eines anderen Staates oder wenn ein fremder Staat kein Pflegegeld an Personen außerhalb seines Staates gewährt, ist vor Antragstellung auch eine Beratung der Pflegedrehscheibe des jeweiligen Herkunftsbezirks in Anspruch zu nehmen und deren pflegefachliche Stellungnahme dem Antrag anzuschließen.
Wir stellen mit Ihnen den Antrag auf Zuzahlung zu den Heimrestkosten und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.