Gesetzlich festgelegtes Entgelt

Unser Haus verfügt über einen Vertrag mit dem Land Steiermark nach den Bedingungen des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes.

Dieser Vertrag gewährleistet die Übernahme der Heimrestkosten durch das Land Steiermark und sieht vor, dass dem/der BewohnerIn 20% der Pension, der 13. und 14. Pensionsbezug in voller Höhe und das Taschengeld (€ 55,20) vom Pflegegeld verbleiben.

Das Entgelt besteht aus der Grundleistung und der jeweiligen Pflegeleistung (pro Tag und inkl. 10 % Mwst.) gem. Stmk. Landesverordnung (LEVO-SHG) und wird für Selbstzahler auch in Rechnung gestellt.

Weitere Preise und Kostenzuschuss

Einzelzimmerzuschlag:
€ 8,80 pro Tag bzw. € 6,05 pro Tag für Bezieher einer Mindestpension.
 
Kaution:
€ 2.000,- bis ein positiver Bescheid ergeht, danach € 500,-.
 
Kostenzuschuss:
Durch die gesetzliche Tagsatzregelung wird sichergestellt, dass auch bei nicht ausreichendem Einkommen und Vermögen, die Kosten bis zur vollen Höhe vom jeweiligen Sozialamt übernommen werden. Nach § 14 des Steiermärkischen Pflege- und Betreuungsgesetzes ist bei Bezug von Pflegegeld ab Stufe 4 von einer Pflege- und Betreuungsbedürftigkeit in einem Pflegewohnheim auszugehen. In allen anderen Fällen hat die Behörde das Vorliegen der Voraussetzungen zu prüfen. Bis zu Pflegegeldstufe 3 oder falls eine Pflegegeldeinstufung noch nicht erfolgt ist oder bei Pflegegeldbezug eines anderen Staates oder wenn ein fremder Staat kein Pflegegeld an Personen außerhalb seines Staates gewährt, ist vor Antragstellung auch eine Beratung der Pflegedrehscheibe des jeweiligen Herkunftsbezirks in Anspruch zu nehmen und deren pflegefachliche Stellungnahme dem Antrag anzuschließen.

Wir stellen mit Ihnen den Antrag auf Zuzahlung zu den Heimrestkosten und stehen Ihnen jederzeit für Fragen zur Verfügung.